Wie kam es dazu? Noch während eines kontroversen Diskussionsprozesses über die Möglichkeit Kirchenasyl zu gewähren, erreichte unsere Gemeinde im Dezember 2014 die Anfrage der Kirchenleitung sieben Flüchtlinge aus Sudan und Tschad im Rahmen einer Nothilfe aufzunehmen. Die jungen Männer gehörten der Oranienplatzgruppe an und sollten vorerst nur den Winter über untergebracht werden. Für unsere, wie auch für die anderen von den Berliner Gemeinden aufgenommenen Flüchtlinge, sollte derweil zwischen Kirche und Senat eine "Paketlösung" erarbeitet werden. Leider hat sich der Senat über lange Zeit einer solchen politischen Lösung verschlossen. Dennoch arbeitete die Kirchenleitung zusammen mit den Unterstützerkreisen in den Gemeinden beständig auf eine Bleibeperspektive der Männer hin. Es wurde schnell klar, dass jeder Einzelfall individuell geprüft und ggf. gelöst werden muss. Für uns war dabei immer der Grundsatz leitend, dass nur die bei uns bleiben können, die eine realistische Aussicht auf einen legalen Aufenthalt haben. Indessen haben der Kirchenkreis und unsere Gemeinde die Verantwortung für die Fortführung des Unterhalts der sieben und die Unterbringung in der Küsterwohnung in Karlshorst übernommen. Aus dem Unterstützerkreis heraus wurde Deutschunterricht organisiert, eine Notbetreuung durch ÄrztInnen aus der Gemeinde geleistet und Rechtsbeistand gewährt. In 2016 konnte sogar eine Möglichkeit zu einer legalen Aufnahme von Praktika zur Vorbereitung der Integration in den Arbeitsmarkt geschaffen werden, die fast alle aus der Gruppe nutzen.
Jetzt haben wir 2018 - was ist die Perspektive? Im Frühjahr 2017 kam es endlich dazu, dass der Senat einem Teil der Männer das Angebot einer Arbeits- und Aufenthaltsberechtigung über ein Härtefallverfahren eröffnete. Das Ergebnis: Zwei Männer wohnen nun als zahlende Mieter bei uns, einer befindet sich in einer Ausbildung in Brandenburg. Von denen, die sich dem vorgeschlagenen Verfahren nicht unterziehen wollten, haben wir uns getrennt, nicht ohne ihren großen Dank an die Gemeinde entgegengenommen zu haben. Derzeit bestehen größte Bemühungen, das Härtefallverfahren auch auf die verbleibenden zwei Personen unserer Gruppe auszuweiten, die wir bis zum Ergebnis der Verfahrensprüfung mit Wohnung und Unterhalt weiter unterstützen. Eine Entscheidung für die beiden steht kurz vor dem Abschluss. Ein weiterer Flüchtling kam durch den Einsatz von Pfarrer Cierpka hinzu, so dass unsere Gruppe derzeit aus fünf Personen besteht. Dieser Flüchtling lebt bei uns im eigentlichen Kirchenasyl. Für ihn, der zum Christentum übergetreten ist, besteht in Deutschland eine realistische Asylperspektive. Das Kirchenasyl schützt ihn über einen überschaubaren Zeitraum vor einer drohenden Rückführung in ein anderes EU-Land und nachfolgender Abschiebung in das Herkunftsland Irak. In solcher Weise konnte unsere Gemeinde bereits mehrfach helfen. An den entstehenden Unterhaltskosten beteiligt sich wiederum der Kirchenkreis, dem wir an dieser Stelle unseren Dank aussprechen.
Warum gerade diese Menschen? Wir erleben es jeden Tag: inner- und außerhalb unserer Grenzen ist die Not groß. Worauf gilt es unsere Hilfe zu richten? Wir UnterstützerInnen sehen diese Menschen als diejenigen, die uns durch den Gang der Dinge anvertraut sind. Wir können sie dann aus unserer Obhut entlassen, wenn alle Möglichkeiten eine Lebenssituation in der Legalität zu schaffen genutzt sind. Der Gemeinde danken wir dafür, dass sie unsere Arbeit möglich macht. Diesen Dank an die Gemeinde bringen die Männer auch uns gegenüber immer wieder zum Ausdruck.
Donnerstag, 19. Juli 2018
Die Flüchtlingsgruppe in der Gemeinde - Entwicklung und Status Quo
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