Alle drei Jahre wird rund die Hälfte des Gemeindekirchenrats (GKR) neu gewählt. Am 3. November 2019 ist es wieder soweit: Alle Gemeindemitglieder sind zur Wahl ihres Gemeindeparlaments aufgerufen. Gewählt werden dieses Mal sechs Gemeindeälteste sowie drei Ersatzälteste. Und Sie können sich beteiligen! Jedes Gemeindemitglied, das 14 Jahre alt und in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf zur Wahlurne schreiten. Etwa drei bis vier Wochen vor der Wahl werden die entsprechenden Wahleinladungen verschickt.
Der Gemeindekirchenrat ist das demokratisch gewählte Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, wie die Kirchengemeinde ihre Aufgaben wahrnimmt, und befasst sich mit
- der Förderung der Gemeindegruppen sowie des Zusammenkommens der Gemeinde,
- der Verantwortung für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums in Gottesdiensten und Andachten gemeinsam mit der Pfarrerin und den Pfarrern,
- der Sorge für ein gedeihliches Miteinander der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter,
- der Bewahrung der kirchlichen Gebäude,
- der Finanzplanung und Vermögensverwaltung.
Unser Gemeindekirchenrat besteht aus 15 für jeweils sechs Jahre gewählten ehrenamtlichen „Ältesten“ und drei Ersatzleuten sowie der Pfarrerin und den Pfarrern. Der Gemeindekirchenrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. In der Wahl zum Gemeindekirchenrat zeigt sich: Demokratisch gestalten wir Kirche vor Ort.
Am Wahltag können Sie zwischen 9 und 17 Uhr Ihre Stimme in Ihrem Pfarrbezirk abgeben, am besten vor oder nach dem Gottesdienst. Hier finden Sie die Wahllokale:
- Bezirk Erlöser: Gemeindehaus, Nöldnerstr. 43, 10317 Berlin;
- Bezirk Friedrichsfelde: Gemeindesaal, Am Tierpark 28, 10315 Berlin;
- Bezirk Karlshorst: Kirche, Weseler Str. 6, 10318 Berlin.
Sie haben auch die Möglichkeit der Briefwahl. Wenden Sie sich dazu bitte nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung an das Gemeindebüro in Friedrichsfelde.
Versäumen Sie nicht ihre Chance, unsere Kirchengemeinde mitzugestalten und Ihre Stimme am 3. November abzugeben. Wir zählen auf Sie!
Astrid Groth im Namen des amtierenden GKR